Beratung zum Bildungs-und Teilhabepaket (Münsterlandkarte)
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) umfasst Geld- und Sachleistungen für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.
Leistungsberechtigt sind Kinder aus Familien, die einen Anspruch haben auf:
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Arbeitslosengeld II
- Sozialgeld
- Sozialhilfe
- Asylbewerber-Leistungen
Folgende Leistungen können beantragt werden oder sind automatisch geregelt:
- Lernförderung (tatsächliche Kosten - Nachhilfe kann zukünftig auch dann genutzt werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist)die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlich)
- eintägige Schulausflüge (tatsächliche Kosten)
- mehrtägige Klassenfahrten (tatsächliche Kosten)
- der persönliche Schulbedarf (insgesamt 156 Euro je Schuljahr)
- die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule ((tatsächliche Kostenauch dann, wenn die dafür vorgesehenen Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigen)
- die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (tatsächliche Kosten)