Kostenübernahme Klassenfahrt

Kostenübernahme für die Klassenfahrt

An die Eltern, die Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld/ Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder einen Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag (KiZ) haben: Für Ihr Kind besteht die Möglichkeit der Finanzierung durch das Bildungs- und Teilhabepaket.


Bitte wenden Sie sich umgehend beim Jobcenter und beantragen die Übernahme der Kosten für die Klassenfahrt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Ida Gerdes 0152 54695852 oder per E-Mail an: ida.gerdes@lernenfoerdern.de