Kostenübernahme Klassenfahrt

Kostenübernahme für die Klassenfahrt

An die Eltern, die Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld/ Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder einen Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag (KiZ) haben: Für Ihr Kind besteht die Möglichkeit der Finanzierung durch das Bildungs- und Teilhabepaket.


Bitte wenden Sie sich umgehend beim Jobcenter und beantragen die Übernahme der Kosten für die Klassenfahrt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Kathrin Becker: 015209382462 oder per E-Mail an: kathrin.becker@lernenfoerdern.de